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Tagblatt Online, 22. Februar 2012 01:04:00

Neue Schulordnung für Goldach

GOLDACH. Die neue Schulordnung stärkt die Schulleitungssitzung. Sie soll die Schulkommission vor allem operativ entlasten. Neu beschreibt die Ordnung die Rechte und Pflichten aller an der Schule beteiligten Partien von den Schülern bis zu den Eltern.

ANDREA STERCHI

An der Bürgerversammlung 2011 genehmigten die Goldacherinnen und Goldacher die neue Gemeindeordnung. Mit diesem Entscheid änderten sie auch die Organisation der Schule. Eine Schulkommission ersetzt den vom Volk gewählten Schulrat. Der Gemeinderat hat deshalb die Schulordnung diesbezüglich angepasst. In 32 Artikeln regelt diese den Schulbetrieb sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Nach den allgemeinen Bestimmungen definiert sie zuerst die Behörden. Oberstes Organ ist der Gemeinderat. Auf Antrag der Schulkommission erlässt er Reglemente; zudem ist er zuständig für die Infrastruktur.

Schulkommission statt Schulrat

Die Schulkommission ihrerseits führt und verwaltet die Schule. Ihr gehören fünf Mitglieder an: der Schulratspräsident, zwei Gemeinderäte und zwei weitere Mitglieder, die vom Gemeinderat ernannt werden. Die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeit der Schulkommission stimmen im wesentlichen mit denjenigen überein, die der Schulrat bisher innehatte.

Operatives Geschäft delegieren

Die Schulleitungssitzung hingegen – bestehend aus den Schulleitungen der drei Schulkreise, dem Schulsekretär und dem Protokollführer – wird mit der neuen Schulordnung gestärkt. «Die Schulkommission soll das operative Geschäft so weit wie möglich an die Schulleitungssitzung delegieren», erklärt Richard Falk, Gemeinderatsschreiber von Goldach. So sollen die Mitglieder der Schulkommission entlastet werden. Die Abschaffung des Schulrats wirkt sich nämlich auch auf die Organisation des Gemeinderates aus. Weil zwei seiner Mitglieder künftig in der Schulkommission sitzen, muss der Rat die Zuständigkeiten intern anpassen. «Uns ist wichtig, dass die Belastung gleichmässig verteilt wird. Es soll auch weiterhin möglich sein, das Amt als Gemeinderat als Nebenamt auszuüben», sagt Richard Falk. Baldmöglichst will der Gemeinderat deshalb die interne Organisation überarbeiten, damit im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen im September der Aufwand für die Gemeinderäte mit Sitz in der Schulkommission abschätzbar ist.

Rechte und Pflichten aller

Die neue Schulordnung regelt weiter auch Bestimmungen zur Schul- und Unterrichtsorganisation und zu Sonderleistungen wie Fördermassnahmen oder dem Gesundheitsdienst. Neu beschreibt sie die Rechte und Pflichte aller an der Schule beteiligten Parteien von den Lehrpersonen über die Schüler und Eltern bis zur Verwaltung. «Ein vollständiger Beschrieb für alle Akteure», kommentiert Richard Falk. Die neue Schulordnung habe der Gemeinderat in enger Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit dem Schulrat erarbeitet. «Es gab kein Kampf, beide Räte haben sich schnell auf eine Fassung geeinigt», freut er sich. Bei der Einführung der Einheitsgemeinde wäre dies wohl noch nicht möglich gewesen, meint er.

Fakultatives Referendum

Bis am 19. März läuft die Frist für das fakultative Referendum. 293 Unterschriften sind dafür nötig. Wird es nicht ergriffen, muss das Bildungsdepartement des Kantons die neue Schulordnung noch genehmigen, die Vorprüfung ist bereits erfolgt. In Kraft tritt die neue Schulordnung auf den 1. Januar 2013, zeitgleich mit der neuen Gemeindeordnung.





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