Tagblatt Online, 17. Februar 2012 15:37:00
Richter hat Verständnis für illegalen Aufenthalt
TROGEN. Eine 37-jährige Frau aus der Elfenbeinküste lebt seit zwölf Jahren in der Schweiz. Drei Mal wurde sie weggewiesen. Sie tauchte unter. Am Freitag standen sie und ihr Freund in Trogen vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht.
Margrith Widmer (sda)
Es war wohl eine Premiere: Die Angeschuldigte kam mit ihren drei Kindern in den Gerichtssaal, einem vier Monate alten schlafenden Baby, einer fünf- und einer neunjährigen Tochter. Inzwischen hat die Frau eine Aufenthaltsbewilligung B und kann nicht mehr weggewiesen werden.2000 Heirat mit Schweizer
Sie heiratete 2000 einen Schweizer, einen Drogenabhängigen, wie sich herausstellte. 2008 wurde sie in Graubünden so genannt formlos weggewiesen. Auf ihr Gesuch um einen Kantonswechsel nach Ausserrhoden wurde nicht eingetreten. 2010 wurde sie wegen rechtswidrigen Aufenthalts in Ausserrhoden zu einer Geldstrafe von 3000 Franken verurteilt. Dagegen erhob sie Einsprache.
Ihr 34-jähriger Freund und Logisgeber aus Benin wurde wegen Erleichtern des illegalen Aufenthalts zu einer Geldstrafe von 600 Franken verurteilt.
Untergetaucht
Die Frau blieb illegal in der Schweiz. 2009 wurde sie geschieden. In Ausserrhoden und Zürich wurde sie wegen Verletzung des Ausländergesetzes, Fälschung von Ausweisen und Täuschung der Behörden verzeigt.
2009 stellte sie in Herisau den Antrag um Ausstellung eines Schweizer Passes für ihre 2007 geborene Tochter. Kindsvater sei der Schweizer. Das Bezirksgericht Plessur stellte jedoch fest, der afrikanische Freund sei der Vater.
Damit verlor das Mädchen das Schweizer Bürgerrecht. Inzwischen hat die Frau ein zweites Kind von ihrem Freund. Das Paar lebte in Herisau, später in Weisslingen ZH. Dann zog die Frau nach Zürich und tauchte unter.
Sie habe nur getan, was ihr Anwalt geraten habe, nämlich in der Schweiz zu bleiben, sagte die Frau am Freitag vor Schranken. Sie habe mit ihren kleinen Kindern nicht ausreisen können: «Ich will nur ein Leben mit meinen Kindern.»
Der Freund gab zu, vom illegalen Aufenthalt gewusst zu haben. Er habe die Frau aus Menschlichkeit beherbergt: «Ich konnte sie doch nicht rausschmeissen. Was sollte ich mit den Kindern machen?»
Volles Verständnis
Der Einzelrichter hatte volles Verständnis für die schwierige menschliche Situation der Frau, wie er in der Urteilsbegründung sagte. «Freisprechen kann ich Sie nicht. Das Gesetz ist objektiv verletzt worden.»
Er verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken, einer Busse von 200 Franken und Kosten von 2500 Franken. Den Mann verurteilte er zu einer bedingten Geldstrafe von 420 Franken, einer Busse von 100 Franken und Kosten von 1590 Franken.
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luistrenker (20. Februar 2012, 21:47)
Ein guter Richter
Dieser Richter verdient unsere Hochachtung. Er hat unter Beachtung aller Gesetze zutiefst menschlich gehandelt und geurteilt. Schön dass es das noch gibt, dass sich ein Richter nicht vom zunehmenden Rassismus der ewig Gestrigen beeinflussen lässt. Es ist gut zu sehen, dass es in diesem Land noch Menschen mit Herz und Verstand gibt und nicht nur so hasserfüllte Leute wie syxcom und antonino.
Beitrag kommentierenZur Information an sie, die sich offensichtlich rechtlich nicht auskennen: die Ausschaffungsinitiative verpflichtet den Richter zu gar nichts. Erst wenn daraus ein Gesetz wird, muss er sich danach richten. I
Ich zahle auch lieber Steuer für eine arme Familie und vor allem für die armen Kinder als für die (wohlgemerkt !) Schweizer Banditen in verschiedenen Banken.
Wer kein Herz für Kinder hat, ist geistig und seelisch tot.
syxcom (21. Februar 2012, 17:12)
Rosarote Brille
Es bedarf einer gewaltigen Portion Naivität, um sowas gut zu heissen.
Beitrag kommentierenIch habe kein Problem mit Migranten, auch Rassist bin ich keiner, eher Realist.
Ich bin gegen den Import von Kriminellen und Sozialhilfe-Empfängern,
was eigentlich jeder normal denkende (ch)Mensch sein sollte..
Ich habe nichts dagegen,echten Hilfebedürftigen zu Helfen. Z.B. das Geld was diese Frau den CH-Staat schon gekostet hat wäre im riesigen Ostafrikanischen Flüchtlingslager besser angelegt. Unter anderem da sind nämlich die echten Flüchtlinge, DIE kämpfen um ihr Leben und nicht wie diese bewiesen Kriminelle für eine "bessere Zukunft" als Wirtschaftflüchling!
Mit dem Geld könnte man ein paar hundert Flüchtlinge ernähren, und nicht nur einer Familie ein Leben in der ch ermöglichen, also wer ist da der Pirat? Zudem zahlen/finanzieren die Banken auch ihr Luxusleben in der Schweiz, sie Scheuklappentragender Ignorant..
antonino (20. Februar 2012, 08:45)
wirtschaftsfüchtlinge und richter
es wundert mich immer wieder, wie lange das schweizervolk so unglaubliche richter toleriert und für dieses kriminelle pack finanziell aufkommt. ich bin schon alt, aber für unsere junge bevölkerung sehe ich sehr schwarz. für ihre zukunft. solche richter gehören auf die strasse gestellt, aber ohne die horrenden abgangsentschädigungen.
Beitrag kommentierenantonino
syxcom (19. Februar 2012, 17:30)
Den Souverän ignoriert
Wieder ein Richter der die Ausschaffungs-Initiative ignoriert. Auch ein Richter hat sich an den rechtsgültigen Entscheid des Volkes zu halten. Diese Frau hat sich im höchsten Grade kriminell verhalten! Zuerst die Scheinehe, dann Dokumentenfälschung, Schwarzarbeit etc.
Beitrag kommentierenUnd als Busse darf sie bleiben?!?
Wieder ein sehr gutes Signal für alle Wirtschaftsflüchtlinge: Einfach alle Gesetze ignorieren und bleiben, dann kommt schon alles gut!
Dass sie noch, nur zu ihrem Vorteil, Kinder in die Welt stellte passt zum Bild. Und dass ein anderer Afrikaner sie "versteckte" auch.
Möchte wissen wer nun für diese Familie finanziell aufkommt? Ich denke nicht dass es dieser Richter sein wird..
Volksentscheide werden ignoriert, zum Zahlen ist dann das dumme CH-Volk wieder gut genug! Wirklich unglaublich!!
So wird sozialer Sprengstoff scharf gemacht..
adolf31 (17. Februar 2012, 16:13)
Haben ....
unsere Beamten tatsächlich einen solch tiefen, gesunden Schlaf ohne BICO Matratzen über schnarcht ?
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