Im Thurgau wird die Hasenjagd verboten.
Über Verordnungsänderungen kann der Regierungsrat in eigener Regie entscheiden. Deshalb hatte sich auch der Verband der Jäger «Jagd Thurgau» mit der Verordnungsänderung einverstanden erklärt. Wäre die Initiative vom Volk angenommen worden, hätte das Jagdgesetz geändert werden müssen.
Eine solche Änderung hätte länger gedauert und wäre auch wieder schwieriger rückgängig zu machen gewesen als die Verordnungsänderung. Gesetzesänderungen sind Sache des Grossen Rates und eventuell einer Volksabstimmung.
Neu steht der Feldhase im Thurgau genauso unter Schutz wie Edelmarder, Rebhühner, Waldschnepfen und Kolkraben. Sollten sich die Feldhasenbestände aber so stark vergrössern, dass die Tiere nicht mehr vom Aussterben bedroht wären, könnte die Regierung die Hasen wieder von dieser Liste streichen.
Die Initiative war Ende April 2009 mit 5462 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Im Thurgau sind 4000 Unterschriften nötig, damit eine Initiativer zustande kommt.
(rsa/sda)