Tagblatt Online, 15. Juni 2010 01:01:56
Affäre UBS: Warum es keine PUK braucht
PODIUM
Hans Altherr Ständerat (FDP/AR) (Bild: Bild: Quelle)
Affäre UBS: Warum es keine PUK braucht
Vergangene Woche hat an dieser Stelle SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher begründet, warum es in der Causa UBS/Bankgeheimnis eine Parlamentarische Untersuchungskommission brauche. Heute legt der Ausserrhoder FDP-Ständerat Hans Altherr seine Argumente dar, die gegen eine PUK sprechen.
Das Parlament übt die Oberaufsicht über die Tätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung aus. Dafür haben beide Räte je zwei Kommissionen eingesetzt, nämlich die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) haben gemeinsam die UBS-Affäre untersucht. Ihr Bericht umfasst 370 Seiten; er ist veröffentlicht unter www.parlament.ch.
Ein sehr guter Bericht
Die Ereignisse und Entscheide im Zusammenhang mit der 6-Milliarden-Wandelanleihe einerseits und mit dem Staatsvertrag Schweiz–USA werden detailliert dargestellt und bewertet.
Der Bericht liest sich sehr gut. Wer nicht den ganzen lesen will, dem sei empfohlen, zunächst die etwa 30seitige Zusammenfassung und danach die Empfehlungen der beiden GPK zu studieren. Die GPK selbst sind nach Abschluss ihrer Arbeit grossmehrheitlich zum Schluss gekommen, es brauche keine PUK. Sie hätten alle verlangten Unterlagen erhalten und – von einer Ausnahme abgesehen – hätten sie alle relevanten Personen befragen können.
In allen Fällen, in denen es bisher zu einer PUK kam, von der Mirage-Affäre bis zur Untersuchung der Pensionskasse des Bundes, ist diese jeweils auf Antrag der GPK eingesetzt worden. Wer heute bei der UBS-Affäre eine PUK fordert, muss deshalb inhaltlich begründen, weshalb. Was wird dazu vorgebracht? Zum einen wird gesagt, der Bericht beleuchte zu wenig die Hintergründe der Abhängigkeiten des Bundesrates und der Verwaltung von der UBS und die Verantwortlichen der UBS würden unbehelligt bleiben.
Was die Einflussnahme der UBS auf die Entscheidenden im Bund anbetrifft, wirft der Bericht auch meines Erachtens einige Fragen auf. Diese können aber ohne weiteres durch einen ergänzenden Bericht der GPK geklärt werden.
Der zweite Einwand hingegen ist untauglich. Weder die GPK noch eine PUK können die Verantwortlichen der UBS zur Rechenschaft ziehen. Das ist allein Aufgabe der Gerichte. Es gibt also keine inhaltlichen Gründe für eine PUK.
Wenn von einzelnen Mitgliedern des Parlaments gesagt wird, die GPK würden sich aus «unerfahrenen Neulingen» zusammensetzen, währenddem in einer PUK die «Besten» mitarbeiten würden, so ist das Unsinn. Unsinn ist auch, eine PUK mit dem Argument zu fordern, dieses stärkste Instrument der Aufsicht hätte allein durch seine Einsetzung eine grosse psychologische Wirkung. Auf wen denn, ist zu fragen, und was würde das nützen?
Empfehlungen umsetzen
Was es jetzt braucht, ist eine zügige Umsetzung der Empfehlungen der GPK in dreierlei Hinsicht. Zum ersten braucht es eine Regierungsreform, die den Bundesrat als Gremium deutlich stärkt. Zum zweiten ist die Too-big-to-fail-Problematik zu lösen. Und drittens müssen die Herren Ospel und Konsorten mit einer Zivilklage zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu haben die GPK einen Weg aufgezeigt.
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