Nach über 30 Jahren soll Gerechtigkeit geschehen
Muss vor Gericht: Verena Becker, hier auf einem Fahndungsfoto von 1975.
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Drei Jahrzehnte nach dem Anschlag auf den deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback kommt die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen Verdachts auf Beteiligung erneut vor Gericht. Das Oberlandsgericht Stuttgart hat die Anklage gegen Becker zugelassen.
Der Prozess soll voraussichtlich Ende September beginnen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Laut Anklage wird Becker vorgeworfen, «Mittäterin» bei dem Anschlag auf Buback und dessen zwei Begleiter am 7. April 1977 gewesen zu sein. Die Täter hatten von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des deutschen Generalbundesanwalts geschossen.
Massgeblich beteiligt
Die heute 57-jährige Becker war laut Anklage «massgeblich an der Entscheidung» für das Attentat sowie dessen «Planung und Vorbereitung» beteiligt. Am Vortag des Attentats soll sie an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe mitgewirkt haben.
Der Bundesanwaltschaft zufolge gibt es aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Becker auch eines der beiden Mitglieder des Kommandos der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) war, das den Anschlag auf den Wagen Bubacks von einem Motorrad aus verübt hatte.
Der Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Mit dem Beginn sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen, teilte das Gericht mit.
Bereits einmal verurteilt
Die ehemalige Terroristin war 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schiesserei mit der Polizei gefasst worden.
Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Personen zu lebenslanger Haft verurteilt. 1989 wurde sie dann begnadigt.
Im August 2009 wurde Becker erneut verhaftet, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an RAF-Schreiben zu der Tat von 1977 gefunden worden waren. Sie wird seither verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein.
Spekulationen über Todesschützen
Welcher der Terroristen damals auf dem Motorrad sass und wer die Todesschüsse abgab, ist bis heute unbekannt. Als Täter waren wegen gemeinschaftlichen Mordes die damaligen Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt verurteilt worden.
Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, geht wegen angeblich glaubhafter Hinweise aus der Szene davon aus, dass der ortskundige damalige RAF-Terrorist Günther Sonnenberg das Motorrad gefahren haben könnte.
Laut einem «Spiegel»-Bericht von 2007 soll Stefan Wisniewski auf dem Sozius gesessen und Buback sowie dessen Begleiter erschossen haben. Da Mord nicht verjährt, ermittelt die Bundesanwaltschaft seit 2007 auch gegen Wisniewski, allerdings nicht gegen Sonnenberg. (oku/sda)
Erstellt: 28.07.2010, 22:26 Uhr
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